BMF: Steuerliche Gewinnermittlung; Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Bundesministerium der Finanzen 8. Dezember 2015, IV C 6 - S 2175/07/10001 (DOK 2015/1117965)
Nach dem BMF-Schreiben vom 16. August 2000 (BStBl I S. 1218 = SIS 00 10 67) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF-Schreiben vom 12. Juli 2005, BStBl I S. 819 = SIS 05 30 93, vom 9. September 2009, BStBl I S. 930 = SIS 09 28 79, und vom 4. November 2013, BStBl I S. 1332 = SIS 13 28 64).
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nochmals verlängert. Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16. August 2000 (a.a.O. = SIS 00 10 67) wird wie folgt gefasst:
"III. Zeitlichen Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden."
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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