DIW Berlin zur Erbschaftsteuer: Nutzung der Firmenprivilegien hat Minderjährige zu Multimillionären gemacht
Hohe Vorzieheffekte bei Unternehmensübertragungen
90 Kinder, die 2011 bis 2014 mindestens 20 Millionen Euro steuerfrei übertragen bekamen, erhielten im Schnitt 327 Millionen Euro
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Pressemitteilung vom 8.9.2016
Mit Blick auf die bevorstehende Erbschaftsteuerreform sind in den vergangenen Jahren erhebliche Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen worden. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, haben davon in erster Linie Kinder unter 14 Jahren profitiert. Berechnungen des DIW-Steuerexperten Stefan Bach zufolge erhielten Minderjährige in den Festsetzungsjahren 2011 bis 2014 insgesamt 37,3 Milliarden Euro und damit mehr als ein Viertel aller steuerfreien Übertragungen, für die Altersangaben vorliegen. 29,4 Milliarden Euro davon gingen an 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren, denen jeweils ein Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen wurde – das entspricht durchschnittlich 327 Millionen Euro pro Kind. „Offenbar haben vieler Unternehmerfamilien die günstigen erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2009 genutzt, um Unternehmen oder Unternehmensanteile ungewöhnlich frühzeitig an die sehr junge Nachwuchsgeneration weiterzugeben“, so Bach. Gemeinsam mit seinem Kollegen Thomas Mertz hat er im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nach dem Alter und nach dem Geschlecht der Empfängerinnen und Empfänger ausgewertet. Dabei zeigte sich auch, dass Frauen in den Jahren 2011 bis 2014 nur halb so viel Unternehmensvermögen steuerfrei geschenkt bekamen wie Männer. Auch bei hohen Erbschaften waren Frauen benachteiligt.
Einige Kinder besitzen sogar Unternehmen mit hohen dreistelligen Millionenwerten
Ende des Jahres 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, die Begünstigungen für Unternehmensübertragungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenksteuer neu zu regeln, da diese zu weitgehend waren. Entgegen der Vorgaben ist das neue Gesetz aber noch nicht in Kraft, sondern wird derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt. Mit Blick auf die erwartete Beschneidung der Firmenprivilegien haben in den vergangenen Jahren offenbar viele Personen gehandelt und Unternehmensvermögen frühzeitig steuerfrei übertragen. Mit 66 Milliarden Euro im Jahr 2014 und 57 Milliarden Euro im Jahr 2015 lag das Volumen deutlich höher als zuvor.
Ein erheblicher Teil davon ging an Minderjährige. Unter denjenigen, die unter 14 Jahre alt waren und in den Jahren 2011 bis 2014 mindestens 20 Millionen Euro erhielten, bekam jedes Kind im Durchschnitt 327 Millionen Euro steuerfrei geschenkt. Das Kind, das in dieser Gruppe genau in der Mitte der Rangfolge nach Höhe der Übertragung lag (Median), bekam „nur“ 54 Millionen Euro. „Dieser Unterschied spricht dafür, dass eine Reihe von Kindern sogar Unternehmen im Wert hoher dreistelliger Millionen- oder sogar Milliardenbeträge erhalten hat“, erklärt Bach.
Studienergebnisse verdeutlichen Dilemma der Firmenprivilegien
Die hohen Unternehmensübertragungen an Minderjährige und insbesondere an Kinder unter 14 Jahren machen nach Ansicht der Autoren das Dilemma der Firmenprivilegien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich. „Es werden in erheblichem Umfang Personen begünstigt, die sich nicht aktiv im Unternehmen engagieren und keine besonderen unternehmerischen Risiken tragen“, sagt Bach. „In diesen Fällen werden hohe Steuervorteile gewährt, ohne dass die Existenz der Firmen durch spürbare Erbschaftsteuern unmittelbar bedroht wäre.“ Es sei daher richtig, die Privilegien für Unternehmensübertragungen mit der Gesetzesnovelle zumindest zu begrenzen. „Sicherlich sollten Familienunternehmen durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht in ihrer langfristigen Entwicklung gefährdet werden – ein angemessener Beitrag, der die Chancengleichheit innerhalb eine Generation erhöht und die Vermögenskonzentration begrenzt, wäre aber sinnvoll“, so Bach.
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