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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 9.4.2025

(...)

2.1. Haushalt, Finanzen und Steuern

Wachstum und Zusammenhalt sind die Leitlinien unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Wir stärken Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und garantieren zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit.

Unternehmensteuer und Investitionen

Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen. Wir werden die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen.

Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere das Optionsmodell nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EstG) wesentlich verbessern. Wir prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.

Einkommensteuer

Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken. Wir werden die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern. Durch eine gesetzliche Regelung stellen wir sicher, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.

Wir werden die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessern. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.

Gewerbesteuer

Kommunen können ihre Gewerbesteuerhebesätze im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbst festlegen, was aufgrund des niedrigen Mindesthebesatzes zu kommunalen Steuersatzgefällen führt. Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz ausüben. Wir werden alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen, um derartigen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht.

Aussetzung Globale Mindeststeuer

An der Mindeststeuer für große Konzerne halten wir fest. Wir unterstützen die Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer. Gleichzeitig beobachten wir die Auswirkungen auf die globale Steuerarchitektur durch internationale Divergenzen und werden uns auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass daraus keine Benachteiligung unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb resultiert.

Steuerlicher Querverbund

Wir passen den steuerlichen Rechtsrahmen für den Querverbund an, um den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern.

Steuerliche Anreize für Mehrarbeit

Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Wir stellen umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.

Steuerliche Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten

Zusätzliche finanzielle Anreize sollen geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Fehlanreize und Mitnahmeeffekte werden wir vermeiden. Wir prüfen dabei insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts.

Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit

Wir setzen Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, wird diese Prämie steuerlich begünstigt. Fehlanreize und Mitnahmeeffekte werden wir dabei vermeiden.

Pendlerpauschale

Wir werden die Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöhen.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Wir werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben. Wir werden die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöhen. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro nehmen wir vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung aus. Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, muss keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.

Finanztransaktionsteuer

Wir unterstützen eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.

Stromsteuer

Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren.

Agrardiesel-Rückvergütung

Wir werden die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder einführen.

Steuerhinterziehung und -vermeidung

Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind. Wir werden notwendige weitere gesetzliche Maßnahmen hierzu prüfen. Insbesondere werden wir im Kontext der Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten etwaigen erkannten Defiziten Rechnung tragen. Um gegen Steueroasen wirksam vorgehen zu können, setzen wir uns außerdem für die konsequente Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU ein. Die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung sollen erweitert werden.

Zur Vermeidung etwaiger unberechtigter Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung („Cum- Cum-Geschäfte“) werden wir weitere Maßnahmen prüfen.

Schließlich wollen wir zur Stärkung der evidenzbasierten Politikberatung die empirische Steuerforschung in Zusammenarbeit mit den Ländern in leistungsfähige Strukturen überführen.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Wir stärken die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder die schwarzarbeiten.

Steuerbürokratie reduzieren

Wir setzen uns für eine Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen ein, damit unser Steuersystem von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird. Dabei prüfen wir insbesondere eine Arbeitstagepauschale, in der wir Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammenfassen können. Wir wollen auch die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner vereinfachen. Generell sollen diese Gruppen von Erklärungspflichten so weit als möglich entlastet werden. Wir werden bei jedem steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit achten.

Mit stärkerer Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz stärken wir die Finanzverwaltung. Einhergehend werden wir die digitale Abgabe von Steuererklärungen schrittweise verpflichtend machen. Für einfache Steuerfälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. Ziel ist es auch, Körperschaften und Personengesellschaften sukzessive auf die Selbstveranlagung umzustellen.

Riester-Rente

Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren. Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll.

Geldwäschebekämpfung und Zollfahndung

Wir werden Geldwäsche und Finanzkriminalität entschieden bekämpfen. Dazu werden wir die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Finanzkriminalität bündeln. Im Hinblick auf die nächste Prüfung der Financial Action Task Force (FATF) werden wir entscheidende Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung vornehmen. Wir wollen insbesondere Austausch und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Geldwäsche sowie mit nationalen und internationalen Organisationen, der EU und der europäischen Aufsichtsbehörde AMLA verbessern. Wir schließen Lücken im Transparenzregister. Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, so dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten nicht getätigt werden. Wir werden ein administratives, verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren schaffen mit dem Ziel, verdächtige Vermögensgegenstände von erheblichem Wert sicherzustellen, bei denen Zweifel an einem legalen Erwerb nicht ausgeräumt werden können (Suspicious Wealth Order). Die bestehenden Vermögenseinziehungsinstrumente werden wir fortentwickeln und um ein Einziehungsverfahren für Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft erweitern.

Kapitalmarktregulierung

Wir nehmen einen leistungsfähigen Kapitalmarkt als ein industriepolitisches Ziel wahr. Wir wollen den Finanzplatz Deutschland stärken. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und den europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu vollenden, engagieren wir uns für eine einheitliche europäische Finanzregulierung und verzichten in diesem Zusammenhang auch auf Goldplating.

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Kommission regelmäßig einen Bericht zur europäischen Finanzmarktregulierung erstellt, der die hiesige Regulierung mit der in großen Finanzplätzen außerhalb der EU im Lichte wachsender internationaler Divergenzen vergleicht und Handlungsoptionen im Hinblick auf die Resilienz und Stabilität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte entwickelt. Wir werden darauf achten, dass die Ergebnisse dieser Berichte bei künftigen Regulierungsinitiativen auf europäischer und nationaler Ebene angemessene Berücksichtigung finden. Wir werden im Kapitalmarktrecht einen rechtssicheren und europäisch wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien schaffen. Dabei sind auch steuerrechtliche Regelungen zielgerichtet anzupassen. Rahmenbedingungen für Start-ups werden wir weiter verbessern. Dafür werden wir insbesondere die Verfügbarkeit von Wagniskapital durch bessere Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller Investoren erhöhen.

Bargeld, digitaler Euro und Akzeptanz digitaler Zahlungen

Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.

Wir unterstützen einen digitalen Euro, der sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel einen echten Mehrwert liefert sowie das Bargeld ergänzt, die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt, kostenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar ist und die Finanzstabilität nicht beeinträchtigt.

Altmittel nationale Bankenabgabe

Wir werden die sogenannten Altmittel aus der früheren Bankenabgabe in Höhe von zwei Milliarden Euro gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-Fonds einbringen, der gehebelt bis zu zehn Milliarden Euro Eigen- und Fremdkapital für die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt.

Europäische Bankenunion

Wir setzen uns für die Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion beziehungsweise Banken- und Kapitalmarktunion ein, um die Wachstumsfinanzierung in Europa zu stärken und einen einheitlichen Finanzmarkt zu schaffen. Um unser Bankensystem aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken zu erhalten, berücksichtigen wir die Belange kleinerer Banken und Sparkassen bei Änderungen der Regulierung konsequent und stärken insgesamt den Banken- und Finanzstandort Deutschland. Dies gilt auch für die risikoadäquate Ausgestaltung eines europäischen Systems der Einlagensicherung, das die Erfordernisse unseres dreigliedrigen Bankensystems zwingend berücksichtigen muss. Eine vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung (EDIS) ohne Vorbedingungen lehnen wir ab.

(...)

Auf den Internetseiten der CDU:

Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

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    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

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    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

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    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

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