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Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnerinnen und Rentnern und Pensionärinnen und Pensionären

Erklärungsvordruck ab Veranlagungszeitraum 2022 am Computer ausfüllbar

Bundesministerium der Finanzen 16.10.2024

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt. Auf Hinweis vieler Nutzerinnen und Nutzer wurde der Vordruck ab dem Veranlagungszeitraum 2022 so gestaltet, dass er am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck kann dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden.

Der zusätzliche Service einer „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ richtet sich gezielt an Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z. B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie z. B. aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, dann müssen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ wird in den Finanzämtern der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.

Sollte beim Ausfüllen der Vordrucke am Computer (ab Veranlagungszeitraum 2022) eine fehlerhafte Darstellung oder Eintragung entstehen, verwenden Sie bitte einen anderen Browser oder speichern das Dokument zunächst lokal und öffnen es mit einem anderen Programm.

Auf den Internetseiten des BMF:

Quelle: bundesfinanzministerium.de

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

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