Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Bundestag: Finanzausschuss beschließt steuerliche Entlastung ab 2025

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 880/2024 vom 18.12.2024

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verschlankung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) beschlossen. Damit enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz nur noch die Regelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2025 und 2026 mit der Anpassung an die Ergebnisse des 6. Steuerprogressionsberichts (Erhöhung des Grundfreibetrages und Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte) sowie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD. Die Gruppe Die Linke lehnte den Entwurf ab.

Wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, wird die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung zur Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro inhaltlich unverändert beibehalten. Aufgrund der Ergebnisse des 15. Existenzminimumberichts und des 6. Steuerprogressionsberichts wird der Grundfreibetrag für 2025 nun um 312 Euro (statt 300 Euro) auf nunmehr 12.096 Euro erhöht, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen. Für 2026 wird der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro erhöht. Darüber hinaus werden die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ im Umfang der Inflationsrate nach rechts verschoben. Auch die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen zur Anhebung des Kindergeldes um fünf Euro monatlich ab 1. Januar 2025 und zum Kindersofortzuschlag werden inhaltlich unverändert beibehalten. Die Regelung zur Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 und ab 2026 bleibt ebenfalls unverändert. Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben.

In der Debatte des Ausschusses erklärte die SPD-Fraktion, jetzt komme es zur Entlastung von Arbeitnehmern und Familien, die gerade in den letzten Jahren von der Inflation besonders belastet worden seien, in einem Umfang von rund 14 Milliarden Euro. Die Maßnahmen seien nicht nur in Teilen verfassungsrechtlich geboten, sondern es erfolge zusätzlich eine Stärkung der Kaufkraft. Grund- und Kinderfreibetrag würden stärker angehoben als es nach dem Existenzminimumbericht notwendig gewesen wäre. Man hätte sich allerdings eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes vorstellen können. Dass es nicht zu den ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen für mehr Wachstum komme, bezeichnete die SPD-Fraktion als bedauerlich. Das wäre aber in der jetzigen wirtschaftlichen Situation genauso wichtig gewesen wie die Anhebung der steuerlichen Forschungsförderung. Maßnahmen in einem Umfang von acht Milliarden Euro würden jetzt unterbleiben.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Entwurf grundsätzlich. Sie zeigte sich außerdem erfreut, dass es zu den ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltenen bürokratischen Maßnahmen nicht mehr komme und dass SPD und Grüne auch von dem Plan Abstand genommen hätten, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Die Union erklärte ihre Zustimmung zu dem Entwurf, denn man wolle nicht, dass die Menschen zu Beginn des nächsten Jahres noch weniger Netto vom Brutto hätten. Durch die steigenden Sozialversicherungsbeiträge würden viele Menschen bereits stärker belastet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie trage den Kompromiss zwischen Koalition und FDP mit und freue sich, dass sich die Union anschließe. Beim Kindergeld hätte man sich eine stärkere Erhöhung vorstellen können. Es sei aber bedauerlich, dass andere Maßnahmen wie die Neufassung der Gemeinnützigkeit und die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 nicht kommen würden. Die Fehlanreize bei der Erwerbsarbeit insbesondere von Frauen würden damit bestehen bleiben. Auch eine bessere Förderung von Elektromobilität wäre wichtiges Signal gewesen.

Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, aus den früheren Ampel-Kompromissen einzelne Extrakte noch herauszuziehen. Die Steuerprogressions-Maßnahmen seien ein Gebot der Fairness gegenüber den Steuerzahlern. Die FDP habe bei der spürbaren Entlastung der Mitte Wort gehalten. Man sei für ein faires Steuersystem und könne sich noch mehr vorstellen. Jetzt liege der Ball beim Bundesrat. Dort könnten Union und SPD zeigen, dass sie keine sachfremden Blockaden mehr auf den Weg bringen würden.

Die AfD-Fraktion begrüßte, dass es jetzt doch noch zu den wirklich notwendigen Maßnahmen komme. Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft wären auch wichtig gewesen. In diesem Punkt habe man wenig Verständnis für die taktischen Spielereien der Union. Dass das „Bürokratiemonster“ Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen herausgenommen worden sei, sei hingegen begrüßenswert.

Die Gruppe Die Linke kritisierte, mit den Maßnahmen gegen die kalte Progression werde am falschen Ende entlastet. So werde ein Single mit 100.000 Euro Jahresbrutto fünfmal höher entlastet als jemand mit 38.000 Euro brutto. Es wäre besser gewesen, mit dem Geld die Löcher in der Kranken- und Pflegeversicherung zu schließen. Die Linke rechnete vor, dass zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern durch steigende Sozialbeiträge im nächsten Jahr mit 882 Euro belastet werde, während die Entlastung durch die Maßnahmen gegen die kalte Progression nur zu einer Entlastung von 408 Euro führen werde.

Quelle: bundestag.de

Auf den Internetseiten des Bundesrates: Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu (20.12.2024)

Verkündetes Gesetz: BGBl. 2024 I Nr. 449 vom 30.12.2024

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR