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Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz

Bundesministerium der Finanzen 20.9.2022

Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die gestiegenen Gaspreise sieht der Gesetzentwurf vor, den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent zu senken.

Die Umsatzsteuer ist darauf angelegt, dass sie von den steuerpflichtigen Unternehmen grundsätzlich an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wird. Bei einer vollständigen Weitergabe wird eine entsprechende Preissenkung und damit eine spürbare Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Die Bundesregierung erwartet, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung 1:1 an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.

Das Bundeskabinett hat die Formulierungshilfe am 14. September 2022 beschlossen.
Formulierungshilfe
Stellungnahmen
Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren

Quelle: bundesfinanzministerium.de

FAQ „Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“

Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages:

Auf den Internetseiten der Bundesregierung:

Auf den Internetseiten des Bundesrates: