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CDU/CSU: Keine Abschaffung des Handwerkerbonus

Instrument gegen Schwarzarbeit

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 3.4.2014, Pressemitteilung

Das Gutachten zur Evaluierung von Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beruht auf einem Auftrag aus dem Gesetz zum Maßnahmenpaket „Beschäftigung durch Wachstumsstärkung“ und wurde nun veröffentlicht. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

„Der so genannte Handwerkerbonus ist im Jahr 2006 als Instrument gegen Schwarzarbeit eingeführt worden. Hier hat er sich in Teilen auch bewährt. Die bestehenden Mitnahmeeffekte gilt es zu überprüfen. So hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon mit BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 = SIS 14 04 30 einige Tätigkeiten, die gesetzlich vorgesehen sind, vom Anwendungsbereich der Ermäßigung ausgenommen.

Im Koalitionsvertrag ist eine Abschaffung des Handwerkerbonus nicht vorgesehen. Wir sind aber gern bereit, mit dem Koalitionspartner erneut über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu sprechen. Aus unserer Sicht wäre dies eine gute Möglichkeit, die unerwünschten Mitnahmeeffekte der steuerlichen Abzugsfähigkeit jeglicher Handwerkerleistungen aufzufangen.“

Hintergrund:

Im Jahr 2006 wurde der so genannte Handwerkerbonus eingeführt. Danach können Steuerpflichtige 20 Prozent der Ausgaben für die Leistungen von Handwerkern bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt von ihrer Steuerschuld abziehen. Die bis zum Jahr 2008 geltende Höchstgrenze von 600 Euro, wurde auf 1.200 Euro angehoben.

Ziel der Steuerermäßigung war die Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie die Förderung des Mittelstandes. Zur Überprüfung, ob diese Ziele erreicht wurden, wurde im Jahr 2008 im Gesetz die Verpflichtung für eine wissenschaftliche Überprüfung der Regelung verankert.

Das Gutachten liegt nunmehr vor.