Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine: Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 26. September 2011, Presseinformation Nr. 34/2011
Nachdem der Vermittlungsausschuss grünes Licht gegeben und der Bundesrat und  Bundestag das Gesetz unmittelbar danach beschlossen haben, können wichtige  Änderungen in Kraft treten. Was die Neuregelungen Familien, Arbeitnehmern und  Vermietern bringen und was weiterhin zu beachten gilt, erläutert der Neue  Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL). 
 
 Die größten Gewinner des neuen Gesetzes sind ohne Zweifel die Eltern. Haben sie  volljährige Kinder, müssen sie ab dem kommenden Jahr nicht mehr mühselig die  Einnahmen und Ausgaben des Kindes auflisten, um Kindergeld zu erhalten. Für  dieses Jahr gilt noch die Grenze von 8004 Euro für die Einkünfte und Bezüge, bei  deren Überschreiten das Kindergeld für das gesamte Jahr - mit allen weiteren  Folgen - entfällt. Eltern müssen jedoch unverändert die Grundvoraussetzungen für  den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern nachweisen. Das sind in erster  Linie Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz,  soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21.  Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit. Ohne regelmäßige Bewerbungen und Meldungen bei  der Arbeitsagentur kann das Kindergeld weiterhin verloren gehen. Außerdem darf  bei einer zweiten und weiteren Ausbildung kein Nebenjob mit regelmäßig mehr als  20 Wochenstunden vorliegen. 
 
 Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr können sich über Vereinfachungen beim  Abzug von Kinderbetreuungskosten freuen. Sie müssen ab 2012 nicht mehr  aufschlüsseln, ob und für welche Monate sie beispielsweise berufstätig, in  Ausbildung oder krank waren und welche Einkunftsarten sie hatten.  Kinderbetreuungskosten sind zukünftig unabhängig hiervon absetzbar.   
 
 Keine Freude haben Arbeitnehmer mit beruflichen Aufwendungen am Gesetz. Haben  sie Fortbildungs- oder andere Werbungskosten, erhalten sie mit der  Steuererklärung 2012 zwischen 11 bis 34 Euro weniger Steuererstattung. Das ist  der Betrag, den sie in der Dezemberlohnabrechnung 2011 mehr ausgezahlt bekommen.  Weil sich für Arbeitnehmer mit höheren Werbungskosten per Saldo jedoch nichts  ändert, wird bei ihnen die im Dezember angehobene Werbungskostenpauschale bei  der Steuererklärung wieder abgezogen. Alle Arbeitnehmer, die nur Werbungskosten  unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags haben, profitieren hingehen von der  Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1000 Euro. Aber auch bei ihnen wird  der Jahresbetrag, den sie mit der Dezemberabrechnung erhalten, je nach  Steuersatz nur zwischen 11 und 34 Euro liegen. Im kommenden Jahr wird die Summe  dann auf die einzelnen Monate aufgeteilt und dürfte kaum noch wahrgenommen  werden. 
 
 Auch viele Pendler, die Park and ride nutzen, werden ab 2012 etwas mehr Steuern  zahlen. Der Grund ist, dass sie zukünftig nicht mehr die Entfernungspauschale  mit den tatsächlichen Kosten für die Fahrtickets kombinieren können.   
 
 Sinnvolle Vereinfachungen bietet das Gesetz jedoch Vermietern. Betrug die Miete  weniger als 75 Prozent des ortsüblichen Durchschnitts, verlangte das Finanzamt  zur Anerkennung von Verlusten eine Überschussprognose über 30 Jahre. Der Aufwand  und Streit über die Berechnung entfallen zukünftig. Bei 66 Prozent der  ortsüblichen Miete sind Verluste nicht wegen der geringeren Miete in Frage zu  stellen. Bei noch niedrigerer Mietvereinbarung werden die Werbungskosten jedoch  anteilig gekürzt. 
 
 Weitere Änderungen können auf der Homepage www.nvl.de des Neuen Verbandes  der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) unter Rubrik Aktuelles nachgelesen werden.    
 
 Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) ist ein Dachverband  von 130 Lohnsteuerhilfevereinen, die in rund 6.000 Beratungsstellen die  Interessen von mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmern vertreten. Arbeitnehmer,  Rentner und Arbeitslose, die Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden  wollen, finden Anschriften von Beratungsstellen im Internet unter  http://www.Beratungsstellensuche.de oder können diese unter der Rufnummer  030/ 40 63 24 49 erfragen.