Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

Bundesministerium der Finanzen 20.1.2025

Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 13) veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.

Die im Jahr 2020 auf Grundlage der Ermächtigung in § 43 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) erlassene GwGMeldV-Immobilien regelt und konkretisiert Meldepflichten bestimmter Berufsgruppen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, im Zusammenhang mit erhöhten Geldwäscherisiken im Immobiliensektor. In den in der Verordnung konkretisierten Fallgruppen haben geldwäscherechtlich Verpflichtete der genannten Berufsgruppen Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben.

Die GwGMeldV-Immobilien leistet seit 2020 einen maßgeblichen Beitrag, um den erhöhten Geldwäscherisiken im Bereich der Immobilientransaktionen entgegenzuwirken. Vor Erlass der Verordnung war es für die Verpflichteten der genannten Berufsgruppen häufig schwierig, zu beurteilen, ob im jeweiligen Einzelfall die geldwäscherechtliche Meldepflicht oder die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht griff. Mit der Rechtsverordnung wurden den angesprochenen Berufsgruppen Regelungen an die Hand gegeben, um Verdachtsmeldungen abgeben zu können, ohne in den Konflikt mit berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zu geraten. Das Meldevolumen der betroffenen Berufsgruppen konnte hierdurch von einer niedrigen zweistelligen Anzahl im Jahr 2019 auf ca. 7500 Meldungen im Jahr 2023 deutlich gesteigert werden.

Seit dem Inkrafttreten der GwGMeldV-Immobilien sind aufgrund rechtlicher Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG) sowie aus den Ergebnissen einer Evaluierung Anpassungen einzelner Regelungen der Verordnung notwendig geworden, die mit der Änderungsverordnung umgesetzt werden. Kernanliegen der Änderung ist die Anpassung der GwGMeldV-Immobilien an das Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (§ 16a GwG). Zwei neue Meldetatbestände stellen sicher, dass nicht nur bei einem Verstoß gegen das Barzahlungsverbot, sondern auch bei Verletzung oder missbräuchlicher Umgehung der Nachweispflichten des § 16a GwG Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgenommen werden.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung der Meldetatbestände der GwGMeldV-Immobilien aufgegriffen, um noch stärker als bisher Meldungen auszuschließen, die im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht werthaltig sind. Die damit verbundene Steigerung der Qualität von Verdachtsmeldungen ist ein weiterer Baustein im Rahmen der intensiven und fortlaufenden Arbeiten der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Verordnungsentwurf

Stellungnahmen

Verkündete Verordnung

Quelle: bundesfinanzministerium.de

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR