Hamburg: SEPA-Mandate, Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 25.11.2024
Als Serviceleistung in Rahmen der Grundsteuerreform versendet das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz vom 27. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024 an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, für deren Grundstücke bisher kein Mandat vorliegt, ein Informationsschreiben zum Thema SEPA-Mandate.
Auf Basis der Grundsteuererklärungen wurden im ersten Schritt bereits die Grundsteuerwertbescheide versandt. Diese sind die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsbescheide und die zahlungsrelevanten Grundsteuerbescheide, die nach Abschluss aller Vorbereitungen zum Ende des ersten Quartals 2025 versandt werden. Um eine für alle Steuerpflichtigen angemessene Vorbereitungszeit für die neue Rechtslage zu ermöglichen, ist die neue Grundsteuer erstmalig zum 30. April 2025 und nicht wie bisher zum 15. Februar eines Jahres zu zahlen. Neben dem Zeitpunkt wird sich auch in den allermeisten Fällen die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer verändern. Daher ruft die Steuerverwaltung dazu auf, bestehende Daueraufträge zu löschen und ein SEPA-Mandat zu erteilen. Ein mit der Steuernummer vorbelegtes SEPA-Mandat für die Grundsteuer sowie ein Rückumschlag zur kostenlosen Rücksendung sind dem Schreiben beigelegt.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Bisher für die Zahlung der Grundsteuer verwendete Daueraufträge sollten im Dezember 2024 unbedingt gelöscht werden, da sich die Beträge für 2025 verändern werden. Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer in den nächsten Wochen das ‚Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform - SEPA-Mandate‘ erhalten, besteht Handlungsbedarf. Unser Hinweis: Steuerpflichtige sollten keine Zahlungen für die Grundsteuer zum 15. Februar 2025 tätigen. Nutzen Sie gerne das dem Schreiben beiliegende SEPA-Mandat. So gehen Sie auf Nummer sicher und es werden nicht zu wenig und auch nicht zu viele Steuern gezahlt. Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz eingereicht hat, muss nichts unternehmen, denn das gilt auch für die neue Grundsteuer. Wir laden alle Steuerpflichtigen gern dazu ein, unsere zahlreichen Informationsangebote, insbesondere die Grundsteuer-Info-Tour in den Finanzämtern zu nutzen, um eventuell noch offene Fragen zu klären.“
Das im Original unterschriebene SEPA-Mandat [hamburg.de/go/sepa-grundsteuer] kann entweder postalisch oder eingescannt als „sonstige Nachricht“ vom registrierten Benutzerkonto über die Steuerplattform ELSTER erteilt werden.
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