Hamburger Steuerfahndung geht wegen Steuerhinterziehung bei Sicherheitsdiensten vor
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 15.7.2024
In zwei groß angelegten Aktionen gelang der Steuerfahndung Hamburg ein wichtiger Schlag gegen organisierte, teilweise international agierende Tätergruppen im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes.
In einem ersten Schlag haben die Steuerfahndungen in Hamburg und in Bulgarien im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg Ende Juni 2024 in einer aus Hamburg gesteuerten, konzertierten Aktion an insgesamt 16 Orten in Hamburg, Oldenburg, Neumünster sowie an vier Orten in Bulgarien Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Es konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 100 Beamte der Steuerfahndung Hamburg und Oldenburg sowie bulgarische Behörden beteiligt. Außerdem konnten in Zusammenarbeit mit der europäischen Strafverfolgungsbehörde EUROJUST drei Europäische Haftbefehle gegen in Bulgarien wohnende Tatverdächtige erwirkt werden. Die bulgarische Polizei konnte die Verdächtigen ausfindig machen und verhaften.
Die Ermittlungen der ersten Aktion richten sich derzeit gegen die Verhafteten und drei weitere Beschuldigte im Alter von 27 bis 51 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, mehrere Scheinfirmen zum Zwecke der Steuerhinterziehung gegründet zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand haben die Rechnungsempfänger die auf Scheinrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern als Vorsteuer angegeben und so ihre Steuerlast verkürzt, obwohl den Zahlungen keine erbrachten Leistungen zugrunde lagen. Nach den bisherigen Erkenntnissen geht es in diesem Komplex insgesamt um eine Schadenssumme von ca. 4,5 Mio. Euro an hinterzogener Umsatzsteuer.
In Zusammenarbeit mit dem LKA Hamburg unter Beteiligung von insgesamt 143 Steuer- und Polizeibeamten unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde mit einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme gegen 6 andere Beschuldigte im Alter von 29 bis 43 Jahren die zweite Aktion an insgesamt 40 Orten in Hamburg, Berlin, Buchholz, Glinde, Oldenburg und Mannheim durchgeführt. Hier geht es ebenfalls um den Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie der Geldwäsche. Das Schadensvolumen beläuft sich in diesem Komplex auf ca. 4,1 Mio. Euro an hinterzogener Umsatzsteuer.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Aktionen und die Urteile vor dem Landgericht Hamburg belegen, dass Hamburg konsequent gegen Steuerbetrug vorgeht. Die erfolgreichen Aktionen der Steuerfahndung Hamburg sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität. Ich danke unseren Beamtinnen und Beamten und den im Ausland beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihre hervorragende, länderübergreifende Arbeit, mit der sie den Schaden für den Staat und alle ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewendet haben.”
Diese Großeinsätze waren das Ergebnis umfangreicher, monatelanger Ermittlungen. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert weiterhin an. Dass die Ermittlungen der Steuerfahndung in diesen Bereichen zu hohen Haftstrafen führen, zeigte ein jüngst vor dem Landgericht Hamburg beendeter Prozess gegen 6 Hauptangeklagte, die wegen Steuerhinterziehung nunmehr zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten und bis zu 8 Jahren verurteilt wurden. Hier ging es um betrügerisch eingesetzte Rechnungsketten im Bereich des Gerüstbaus und ein Schadensvolumen von insgesamt ca. 6 Mio. Euro an hinterzogener Umsatzsteuer.
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