Europäischer Rechnungshof untersucht Mehrwertsteuern und Zölle im elektronischen Handel
Europäischer Rechnungshof 5.7.2018
Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung durch, bei der er der Frage nachgeht, wie wirksam die EU die Herausforderungen bewältigt, die sich im Bereich Mehrwertsteuern und Zölle aus dem elektronischen Handel ergeben. Er wird den Regulierungs- und Kontrollrahmen analysieren, den die Europäische Kommission für den elektronischen Handel geschaffen hat, und untersuchen, wie die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die auf elektronisch abgewickelte Geschäfte anfallenden Mehrwertsteuern und Zölle vollständig erhoben werden. Der Hof hat heute ein Hintergrundpapier zur Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen im elektronischen Handel veröffentlicht, das allen, die sich für dieses Thema interessieren, ausführliche Informationen bietet.
Die Europäische Union fördert den elektronischen Handel, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher ihre internationalen Käufe und Verkäufe im Internet zu gleichen Bedingungen abwickeln können wie auf dem lokalen Markt. Der elektronische Handel ist jedoch nach wie vor anfällig für Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Mehrwertsteuern und Zölle. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und indirekte Auswirkungen auf den EU-Haushalt, da sich die auf Mehrwertsteuern und Zöllen beruhenden Beiträge der Mitgliedstaaten verringern. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission belaufen sich die Mehrwertsteuerausfälle im grenzüberschreitenden elektronischen Handel, die aus der Mehrwertsteuerbefreiung für geringfügige Lieferungen resultieren, auf insgesamt 5 Milliarden Euro jährlich.
"Bislang ist die Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel anfällig für Unregelmäßigkeiten. Insbesondere ist im Rahmen der derzeitigen Regelungen ein Missbrauch durch Anbieter aus Drittländern möglich. Dies führt zu großen Nachteilen für EU-Händler und zu Einnahmeausfällen für die EU", so Ildikó Gáll-Pelcz, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
Während mit der Schaffung des Binnenmarkts die Grenzkontrollen für den unionsinternen Handel zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft wurden, werden an den Außengrenzen der Union nach wie vor Zollkontrollen durchgeführt, denen sämtliche Waren unterliegen, die aus Nicht-EU-Ländern in einen Mitgliedstaat eingeführt werden. Dienstleistungen, die aus Nicht-EU-Ländern digital bereitgestellt werden, stellen in diesem Zusammenhang ein besonderes Risiko dar: Da physisch keine Grenzen überquert werden, unterliegen diese Dienstleistungen nicht denselben Kontrollen wie Waren, die in die EU eingeführt werden.
Die Prüfung schließt Besuche in den Niederlanden, Österreich, Deutschland, Irland und Schweden ein. Der Bericht wird voraussichtlich Mitte 2019 veröffentlicht.
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