Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 20.12.2024
Am gestrigen Donnerstagabend wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Filmförderungsgesetzes mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben zudem gemeinsam vereinbart, die bestehende Filmförderung im Jahr 2025 fortzusetzen und die Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderungsfonds und den German Motion Picture Fund auf 30% der deutschen Herstellungskosten anzuheben.
Deutschland ist ein Standort für Kreativität und Kultur von internationaler Strahlkraft mit herausragenden Talenten, innovativer Technologie und besonderen Geschichten. Deutsche Filmschaffende sind weltweit gefragt. Zugleich steht der Produktionsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb unter massivem Druck. Als Reaktion auf steigende Kosten, Standortwettbewerb und erhebliche Verlagerung von Investitionen ins Ausland wurde daher in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Reform der Filmförderung des Bundes erarbeitet. Der Deutsche Bundestag hat gestern eine erste zentrale Säule dieser Reform mit Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. So wurde nicht nur der Fortbestand der abgabefinanzierten Filmförderungsanstalt gesichert, sondern vor allem auch die Filmförderung des Bundes gebündelt und effektiver gemacht; Bürokratie abgebaut und die kreative Selbstverantwortung gestärkt.
Als weitere Säulen der umfassenden Reform wurden nach internationalen Vorbildern Entwürfe für ein Investitionsverpflichtungsgesetz und für ein Filmförderungszulagengesetz erarbeitet. Aufgrund des Endes der Ampel-Regierung und der deshalb vorgezogenen Neuwahl können beide Gesetze nun nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. BKM und BMF werden daher zügig die Arbeiten auf der Grundlage der vorliegenden Vorarbeiten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben, damit die umfassendste Reform der deutschen Filmförderung der letzten 20 Jahre auch in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt und ein effektives Zulagengesetz möglichst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Um bereits jetzt dem Standort Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu geben, haben sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2025 die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fonds (GMPF) einheitlich auf 30% anzuheben und beide Förderinstrumente um ein Jahr (2025) zu verlängern. Sie entsprechen damit einer der zentralen Forderung der deutschen Filmwirtschaft.
Bundesfinanzminister Kukies: „Die deutsche Filmbranche steht in einem harten internationalen Wettbewerb. Hervorragende Filmemacherinnen und Filmemacher brauchen gute Rahmenbedingungen. Hierfür liegen konkrete Gesetzesvorschläge auf dem Tisch. Um den Standort Deutschland aber bereits jetzt zu sichern, setzen wir die bestehende wirtschaftliche Filmförderung durch den DFFF und GMPF für das Jahr 2025 fort, passen die Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 2025 an und setzen die Förderintensität auf 30% hoch. Wir können es uns nicht leisten, dass noch mehr Talente aus Deutschland abwandern, noch mehr Produktionsflächen brach liegen und der deutschen Wirtschaft noch mehr Innovation und Investition in einer zentralen Kreativ- und Zukunftsbranche verloren gehen. Ich danke dem Bundeskanzler und der Staatsministerin für Kultur und Medien für die Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema.“
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Deutschland hat eine herausragende Tradition des Filmemachens. Diese müssen wir erhalten und fördern. Für das wichtige Kulturgut Film und für die Filmwirtschaft. 120 000 Beschäftigte in einer Branche mit 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich verdienen unsere Unterstützung. Wir sichern so dringend benötige Kreativität für die Zukunftsfähigkeit der Filmproduktion in Deutschland, wovon auch viele weitere Kultur- und Wirtschaftsbranchen profitieren. Dass es dank der Unterstützung durch den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister gelungen ist, bereits jetzt die Förderquoten von DFFF und GMPF auf die so dringend benötigen 30% anzuheben, ist ein starker Impuls für einen vitalen und erfolgreichen Filmstandort. Mit der Anhebung von DFFF und GMPF, einem reformierten FFG und einer reformierten kulturellen Filmförderung haben wir unter schwierigsten Bedingungen die Filmförderung in Deutschland einen großen Schritt Richtung vorangebracht und zukunftsfähig aufgestellt.“
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