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Hessen: Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 24.3.2025

Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid werden Prozesse in Unternehmen, bei Steuerberatern, Kommunen und in der Steuerverwaltung vereinfacht. Hessen hat den digitalen Gewerbesteuerbescheid federführend für ganz Deutschland mitentwickelt. Alle Informationen dazu stehen nun online zur Verfügung.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Rund 600 verschiedene Formate deutschlandweit, mehrere Millionen Blatt Papier und ordentlich Portokosten: Das verursachen Gewerbesteuerbescheide bislang. Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid ist ein Weniger an Bürokratie und Aufwand schon am Start, entwickelt unter hessischer Federführung für den bundesweiten Einsatz. Hessen treibt die Digitalisierung der Steuerverwaltung in Deutschland voran.“

„Einfach, sicher und einheitlich: Das ist der digitale Gewerbesteuerbescheid. Er spielt dann sein Potential aus, wenn er bundesweit möglichst flächendeckend verfügbar ist. Deshalb informieren wir zentral im Internet und unterstützen die Kommunen kostenfrei mit einem Expertenteam.“

„Eine Seite für alle: Auf der Internetseite zum digitalen Gewerbesteuerbescheid finden sich Informationen für Kommunen, Unternehmen, Steuerberatungen und IT-Dienstleister. So können sich alle Beteiligten umfassend und stets aktuell informieren.“

„Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist als Projekt des Onlinezugangsgesetzes unter hessischer Federführung gestartet und hat sich zu einem der erfolgreichsten Digitalisierungsprojekte bundesweit entwickelt. Bereits fast 1500 Kommunen sind an Bord.“

„Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Unternehmen, Steuerberater und Kommunen gewinnen durch die nahtlose Verarbeitung der Daten vor allem wertvolle Zeit.“

Zitat Digitalministerin Professorin Dr. Kristina Sinemus:

„Mit einer klaren Strategie und unserem Digitalbudget wurde die Digitalisierung in Hessen in allen Bereichen zentral gesteuert und zielführend vorangetrieben. Mit der Umsetzung des digitalen Gewerbesteuerbescheids haben wir einen weiteren wichtigen Grundstein zu einer unternehmerfreundlichen Verwaltungsdigitalisierung gelegt.“

Fragen und Antworten

Welche Informationen finde ich auf der neuen Internetseite?

Auf der Internetseite digitaler-gewerbesteuerbescheid.de finden sich neben einführenden Beiträgen vor allem fachliche und technische Informationen für Kommunen, Unternehmen, Steuerberatungen und IT-Dienstleister. So etwa, welche Vorteile der digitale Bescheid hat, wie man sich als Unternehmen anmeldet oder als Kommune noch attraktiver für Unternehmen wird. 

Welche Unterstützung können Kommunen erhalten?

Kommunen erhalten kostenfreie und schnelle Unterstützung beim Umstieg auf die digitale Lösung. Der Kontakt ist unter www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/kommunen zu finden. Angeboten werden unter anderem:

  • Nutzung des ELSTER for KONSENS-Testsystems
  • Testung mit Musterbescheiden
  • Vernetzung und Austausch mit anderen Testkommunen
  • Einladung zu Informationsveranstaltungen (Länderarbeitskreise) für aktuelle Updates und neue Entwicklungen

Wer kann vom digitalen Gewerbesteuerbescheid profitieren?

Rund 3,9 Millionen Unternehmen sowie über 50.000 Steuerberatungen und Konzernsteuerabteilungen in Deutschland können direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung unter „Mein ELSTER“ mitteilen, ob sie zukünftig den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten möchten. Den digitalen Gewerbesteuerbescheid können mittelfristig bundesweit alle rund 11.000 Kommunen nutzen, denn sie übersenden final den Bescheid an die ortsansässigen Unternehmen. Als wichtigste kommunale Steuer ist die Gewerbesteuer für Städte und Gemeinden zudem von hoher Bedeutung, so war sie in Hessen 2024 mit rund 7,6 Milliarden Euro die mit Abstand größte kommunale Einnahmequelle. 

Wie ist der derzeitige Stand der Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids?

Aktuell testen fast 1500 Pilotkommunen deutschlandweit den digitalen Gewerbesteuerbescheid. Dazu müssen unter anderem ihre unterschiedlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungssysteme angepasst werden. Neben Eichenzell und Herborn in Hessen haben inzwischen weitere 110 Kommunen deutschlandweit den digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich versendet (unter anderem Düsseldorf, Dresden, Essen, München und Rostock) und die Zahl der Kommunen wächst ständig. Bei weiteren 96 Kommunen sind bereits digitale Bescheide angefordert worden (unter anderem in Marburg und Oberursel). Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist Ergebnis des Onlinezugangsgesetzes zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Mittelfristiges Ziel ist seine deutschlandweit flächendeckende Einführung in allen circa 11.000 Kommunen. 

Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid genau?

Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist ein medienbruchfreier und länderübergreifend einheitlicher Prozess, bei dem die Informationen und Bescheide rund um die Gewerbesteuer digital übermittelt werden. Die digitale Zustellung ist dabei so rechtssicher wie der Postversand. Nach Erhalt der Daten durch die Steuerverwaltung kann die Kommune den Gewerbesteuerbescheid online in das Postfach des Gewerbetreibenden im Bereich „Mein Unternehmenskonto“ bei ELSTER versenden. Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist menschen- und maschinenlesbar. Er kann von Unternehmen und Steuerberatern nahtlos und unkompliziert verarbeitet werden. Im Vergleich zum Papierbescheid ist die Bearbeitung schneller und der Aufwand der Datenerfassung geringer.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

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    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

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