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Auch Hamburger Finanzämter nehmen Influencerinnen und Influencer ins Visier

Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Finanzen und Bezirke, Pressemitteilung vom 17.7.2025

Hamburg hat bereits im Jahr 2022 eine Expertengruppe zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern und anderen Social-Media-Akteuren gegründet. Seit 2024 wird die Branche verstärkt im Rahmen einer sogenannten Branchenprüfung in den Fokus genommen.

Zur Unterstützung der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer wurde ein umfassendes Nachschlagewerk zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern erstellt, welches Hamburg auch an die anderen Bundesländer verteilt hat. Außerdem findet ein enger Austausch mit anderen Bundesländern statt. Die Hamburger Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer tauschen sich zudem regelmäßig mit der Steuerfahndung über Prüfungserfahrungen aus.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg stellt sich bei der steuerlichen Prüfung von Influencerinnen und Influencern breit auf. Ziel der früh eingeleiteten Ermittlungen ist es, steuerliche Verfehlungen frühzeitig zu erkennen. Dies gilt insbesondere dort, wo eine hohe Reichweite erzielt und professionell agiert wird, während die steuerlichen Pflichten entweder nicht bekannt sind oder die Anonymität des Internets bewusst zur Verschleierung von Einkünften genutzt wird. Auch hier muss im Sinne der Steuergerechtigkeit eingegriffen werden.“

In Hamburg liegen diverse Datensätze von Social-Media-Plattformen und weiteres Kontrollmaterial, zum Beispiel von Marketing-Agenturen, vor, welche im Rahmen der Branchenprüfung und auch von der Steuerfahndung ausgewertet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen die Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen, dass bereits wenige Einzelfälle zu hohen Steuerausfällen führen können. Die Branchenprüfung soll im ersten Quartal 2026 abgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass dann rund 140 Prüfungen durchgeführt wurden. Zu Mehrergebnissen liegen aktuell noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Nach Auswertung der Branchenprüfung wird über mögliche Anschlussmaßnahmen entschieden.


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