CDU/CSU: Selbstanzeige muss auch nach Verschärfung handhabbar bleiben
An das Geld der Steuerhinterzieher herankommen
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 27.3.2014, Pressemitteilung
Am heutigen Donnerstag wollen die Finanzminister der sechzehn Bundesländer einen Vorschlag zur Verschärfung der Selbstanzeige vorlegen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:
„Die Länderfinanzminister wollen an der Selbstanzeige festhalten. Das ist richtig. Die Selbstanzeige ist nach wie vor das effektivste Mittel, um an das Geld der Steuerhinterzieher heranzukommen. Es hat sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt: Die Selbstanzeige bringt Bund und Ländern ein Zigfaches mehr an Einnahmen, als das durch die Steuer-CDs der Fall ist.
Die Union hat in der letzten Wahlperiode bereits für eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige gesorgt. Nun geht es uns darum, die Selbstanzeige zu justieren. Ein Zocken nach dem Motto, erst wird hinterzogen und wenn es eng wird, greift man zur Selbstanzeige, darf es nicht geben.
Wichtig ist uns dabei: Die Selbstanzeige muss auch in Zukunft handhabbar bleiben. Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen. Außerdem müssen wir aufpassen, nicht jedes Fehlverhalten zu kriminalisieren. Gerade für Massenverfahren wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen muss es eine praktikable Lösung geben.
Hintergrund:
Die Fachkonferenz der Finanzminister der sechzehn Bundesländer (Finanzministerkonferenz - FMK) will heute erste Vorschläge zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige vorlegen. Mit einem endgültigen Ergebnis ist vermutlich erst auf der Jahres-FMK am 8./9. Mai 2014 zu rechnen.
Im Gespräch ist zum Beispiel, den Zeitraum, für den ein Steuerkrimineller seine Einkünfte in die Vergangenheit zurück erklären muss, von fünf Jahren auf zehn Jahre zu verlängern. Auch wird diskutiert, den „Strafzuschlag“ von 5 Prozent auf die hinterzogene Summe zu erhöhen.
Die unionsgeführte Koalition hat bereits 2011 für eine Verschärfung der Selbstanzeige gesorgt. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden unter anderem folgende Regelungen eingeführt:
- Straffreiheit tritt nur noch dann ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten zutreffend nacherklärt werden. Das heißt ein scheibchenweises Herausrücken mit der Wahrheit, je nachdem, welche Taten entdeckt zu werden drohen, reicht nicht mehr aus.
- Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige noch möglich ist, wurde vorverlegt. Bereits ab Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung ist die Straffreiheit ausgeschlossen.
- Ab einer hinterzogenen Summe von mehr als 50.000 Euro tritt die Straffreiheit nur noch ein, wenn zusätzlich zu den nachentrichteten Steuern und den Zinsen von 6 Prozent pro Jahr ein Zuschlag von 5 Prozent auf die hinterzogene Summe gezahlt wird.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera