Hessisches Finanzgericht zur kindergeldrechtlichen Berücksichtigung von Eingliederungshilfe bei einem volljährigen, behinderten Kind
Hessisches Finanzgericht, Pressemitteilung vom 4.1.2018
Wenn beim Kindergeld streitig ist, ob ein volljähriges behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB X bei der Berechnung des sog. behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Ansatz zu bringen. Ob das behinderte Kind voll- oder teilstationär untergebracht ist, ist insoweit unerheblich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 12 K 2289/13). Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: III B 124/17).
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 04. Januar 2018 12:18